Betriebsanlagen-ABC | DRIMAS | Betriebsanlagengenehmigung | Gewerbeordnung | Genehmigungsverfahren | Genehmigungsbescheid | Betriebsanlagengenehmigungsverfahren

Das Betriebsanlagen-ABC

Die wichtigsten Betriebsanlagen-Begriffe auf einen Blick. Um weiteren Informationen zu erhalten, klicken Sie bitte auf den jeweiligen Begriff.

Abfallwirtschaftskonzept

Ein Abfallwirtschaftskonzept ist verpflichtender Bestandteil jeder Neu- und Änderungsgenehmigung. Zudem haben Betriebe mit mehr als 20 Arbeitnehmer/innen ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und auf Verlangen der Behörde vorzulegen. Das Abfallwirtschaftskonzept dokumentiert Art, Menge und Entsorgung betrieblicher Abfälle, sowie Maßnahmen zur Abfallvermeidung. Es leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

Brandschutz

Zum vorbeugenden Brandschutz gehören organisatorische, anlagentechnische und bauliche Maßnahmen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindern. Entgegen manch individueller Wahrnehmung treten Brände, insbesondere in Gewerbebetrieben, auch heutzutage noch sehr häufig auf und verursachen enorme Schäden. Umso wichtiger sind professionelle Brandschutzmaßnahmen.

Chemikalienliste

Die Chemikalienlagerliste ist Bestandteil jedes Einreichprojektes, sofern Chemikalien und Stoffe in Mengen gelagert werden, die in die VbF (Verordnung brennbarer Flüssigkeiten) fallen. Die Chemikalienliste beschreibt die einzelnen Stoffe und ihre Bestandteile, sowie Mengen und Lagergebinde. Wichtig dabei ist, dass die Stoffe und Stoffmengen auf die zugehörigen Auffangwannen abgestimmt sind und der Lagerort den Anforderungen der VbF entspricht.

Detailprojekt

Detailprojekte können für verschiedenste Anlagenteile und zum Definieren der Schutzinteressen der Nachbarn nötig sein. Sie schaffen Klarheit für Behörden und vermeiden spätere Diskussionen, etwa im Zuge der Verhandlung. Die häufigsten Detailprojekte sind Schallprojekte, aber auch Detailbetrachtungen verschiedener größerer Anlagenteile können sinnvoll sein (z. B. für Personenlifte).

Einreichunterlagen

Um eine Betriebsanlagengenehmigung zu erhalten, sind im gewerblichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren zahlreiche Unterlagen (Anträge, Formulare, Plandarstellungen …) bei der Behörde einzureichen. Diese „Einreichunterlagen“, die zahlreichen formalen und fachinhaltlichen Kriterien entsprechen müssen, bilden die Basis einer späteren Genehmigung. Erst nach positiver Prüfung der Einreichunterlagen, kommt es zur Verhandlung vor Ort und zum Betriebsanlagengenehmigungsbescheid.

Förderung für Betriebsanlagen-Coaching

In kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) treten besonders häufig Fragen rund um das Betriebsanlagenrecht und die Genehmigung auf. Weil es dabei um nichts Geringes als die rechtlich einwandfreie Betriebsgrundlage geht, fördert die Wirtschaftskammer Oberösterreich Betriebsanlagen-Beratung für kleine und mittlere Unternehmen.

Genehmigungsbescheid

Der Genehmigungsbescheid stellt die Berechtigung zum Betrieb einer Betriebsanlage dar. Im Falle von kombinierten Bau- und Gewerberechtsverhandlungen stellt der Genehmigungsbescheid ebenso die Berechtigung zum Baubeginn dar. Die im Bescheid definierten Auflagen werden zumeist während der Verhandlung besprochen, diskutiert und entschieden. Wichtig ist, dass das Verfahren erst nach Fertigstellungsmeldung an die Behörde, also nach der Erfüllung aller Auflagen, abgeschlossen ist. Der Erhalt des Bescheides ist nicht mit dem Abschluss des Verfahrens gleichzusetzen.

Haftung

Unternehmerische Tätigkeiten bzw. das Betreiben von Betriebsanlagen, sind mit Haftungsrisiken für Unternehmer bzw. Geschäftsführer verbunden. Eine sauber genehmigte Betriebsanlage, in der alle Bestimmungen eingehalten werden, minimiert rechtliche Risiken wesentlich. Gleiches gilt für die professionelle Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der Betriebsanlage gem. § 82b GewO, die im Normalfall mindestens alle 5 Jahre durchzuführen ist.

Ingenieurbüro

Inhaber eines Ingenieurbüros haben nach der österreichischen Gewerbeordnung strenge Befähigungsnachweise vorzulegen. Ingenieurbüros planen, berechnen, untersuchen, überwachen und/oder beraten ihre Auftraggeber. In Österreich gibt es Ingenieurbüros für jedes technische und naturwissenschaftliche Fachgebiet. Es handelt sich um Spezialisten des jeweiligen Fachs.

jährlich wiederkehrende Überprüfungen

Jährlich wiederkehrende Überprüfungen sind bei vielen Anlagenteilen vorgeschrieben, die ein hohes Gefährdungspotential für die Belegschaft oder die Umwelt aufweisen. Am Bekanntesten sind jährliche Überprüfungen für Hebezeugen, wie Kräne oder Stapler. Aber auch Kälteaggregate oder Heizanlagen können unter bestimmten Bedingungen einer wiederkehrenden Überprüfungsplicht unterliegen und sind demnach in bestimmten Intervallen fachmännisch überprüfen zu lassen

Küchenlüftungsauslegung

Jede gewerbliche Küche benötigt eine ausreichend dimensionierte Küchenlüftung für eine aufrechte Betriebsanlagengenehmigung. Diese ist gemäß ÖNORM EN 16282 auszulegen. Weil durch die Positionierung von Abzugshauben die realisierende Luftmenge reguliert werden kann, ist die Lüftungsauslegung unbedingt eng mit der Küchenplanung abzustimmen.

Lüftung

Fast immer, vor allem in der Gastronomie, spielt die Lüftung eine entscheidende Rolle im Einreichprojekt. Für die Lüftung ist üblicherweise ein Detailprojekt zu erstellen.

Maschinensicherheit

Wer Betriebsanlagen liebt, dem liegen naturgemäß auch die Themen Maschinensicherheit, CE-Konformität und Risikobeurteilung am Herzen. Wir führen beispielsweise Risikoanalysen gemäß ÖNORM EN ISO 12100 und Arbeitsplatzevaluierungen (SiGe-Dokumentation gemäß ASChG) für unsere Kunden durch. Was die Herstellung oder das Inverkehrbringen von Maschinen betrifft, so ist die MSV 2010 (Maschinensicherheitsverordnung) zu beachten. Wir unterstützen auch in diesem Bereich gerne.

Norm

Normen sind technische Richtlinien für unterschiedlichste Bereiche. In Österreich können Normen über die Website der Austrian Standards plus GmbH bezogen werden. Meist bilden Normen den Stand der Technik und werden als solche z. B. von Gerichten und anderen Entscheidungsträgern herangezogen. Der Ankauf von Normen ist kostspielig, eine Weitergabe ist untersagt. Als Ingenieurbüro pflegen wir ein umfangreiches Repertoire an betriebsanlagenrechtlich relevanten Normen

Ordentliches Genehmigungsverfahren

Grundsätzlich trifft die zuständige Behörde die Entscheidung über ein Betriebsanlagenverfahren im Rahmen eines ordentlichen Genehmigungsverfahrens. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren vorgesehen. In manchen Fällen wir nach Gewerbeordnung oder Genehmigungsfreistellungsverordnung gar keine Betriebsanlagengenehmigung benötigt.

Projektmanagement

Unsere Betriebsanlagenprojekte profitieren ungemein von unseren Projektmanagement-Kompetenzen. Wenn kritische Wege von Beginn an klar sind und durch strukturiertes Vorgehen die richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt vorliegen, können Behördenverfahren wesentlich effizienter abgewickelt werden.

Qualität

Die Dauer eines Behördenverfahrens ist maßgeblich von der Qualität der Einreichunterlagen bestimmt. Sind formale oder fachliche Kriterien nicht ausreichend erfüllt, bedarf es weiterer Einreichversuche, die das Verfahren erheblich in die Länge ziehen können. Daher gelangen professionelle Ingenieurbüros, die mit den umfangreichen Anforderungen bestens vertraut sind, auch wesentlich rascher zur Genehmigung.

Risiken

Abgesehen vom Scheitern eines Betriebsanlagenprojekts durch Schwierigkeiten im gewerbebehördlichen Genehmigungsverfahren und den damit verbundenen Folgen, ist die Durchführung von Betriebsanlagenprojekten ohne fachmännische Unterstützung auch mit weiteren Risiken verbunden. Das Fehlen einer wiederkehrenden Überprüfung nach § 82b GewO zieht z. B. neben Verwaltungsstrafen auch hohe Versicherungsrisiken nach sich. Insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen ergeben sich für gewerberechtlich Verantwortliche umfangreiche Haftungsrisiken, sofern sich der Genehmigungszustand der Betriebsanlagen als unsauber erweist. Mit unserem Betriebsanlagen-QuickCheck erhalten Betriebsanlagenbetreiber rasch eine Aussage zum gewerberechtlichen Status Ihrer Betriebsanlage.

Sprechtage

Die Betriebsanlagen-Sprechtage der Bezirkshauptmannschaft sind eine gute Möglichkeit, um die Projektpläne vorab Behördenvertretern vorzustellen und Detailfragen zu klären. Gehen Sie bitte nicht unvorbereitet auf diesen Sprechtag, sondern nutzen Sie ihn gut vorbereitet für gezielte Fragen. Sehr gerne begleiten wir Sie und unterstützen Sie bei der Vorbereitung.

Technische Dokumentation

Bei der Nutzung, Wartung, Installation oder Herstellung technischer Anlagen sind Beschreibungen, Anleitungen und Handbücher zu erstellen, die den aktuellen Normen und Richtlinien entsprechen. Eine professionelle technische Dokumentation spiegelt sich insbesondere in der Benutzerfreundlichkeit dieser Unterlagen wider. DRIMAS unterstützt in diesem Bereich gerne mit maßgeschneiderten Dokumentationsstandards, unternehmensweiten Dokumentationskonzepten oder durch Leistungen einer technischen Redaktion.

Überprüfung gemäß § 82b GewO

Vielen Betriebsanlagenbetreibern ist nicht bewusst, dass auch eine genehmigte Betriebsanlage nach § 82b GewO in wiederkehrenden Abständen zu überprüfen ist. Wer diese gesetzliche Verpflichtung ignoriert, dem drohen Verwaltungsstrafen und erhebliche Versicherungsrisiken. Wir empfehlen die Überprüfung § 82b GewO als Chance zur Aufarbeitung von Betriebsblindheit zu nutzen.

VEXAT

Die Verordnung über explosionsfähige Atmosphären, kurz VEXAT, schützt die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmer/innen, sowie die Einrichtung und Ausstattung des Betriebs. VEXAT verpflichtet dazu Explosionsgefahren zu ermitteln, zu beurteilen und zu dokumentieren (Explosionsschutzkonzept und Explosionsschutzdokument), sobald im Betrieb explosionsgefährliche Nebel, Gase, Dämpfe oder Stäube bearbeitet, verarbeitet, gelagert, hergestellt, bereitgestellt oder intern umgeschlagen werden.

Widmung

Die Widmung eines Grundstückes spielt im Bauverfahren eine große Rolle, so dürfen im Betriebsbaugebiet Wohneinheiten und im Wohngebiet Gewerbeeinheiten nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen errichtet werden. Ist ein Betriebsneubau geplant, so ist die Widmung jedenfalls bei der Grundstücksauswahl zu berücksichtigen. Ein Umwidmungsverfahren nimmt in der Regel mehr als sechs Monate in Anspruch und ein Baubeginn ist erst nach erfolgter Widmung möglich.

Xylol

Xylol ist nach der Grenzwerteverordnung als gefährlicher Stoff zu klassifizieren. Da der Stoff in vielen Lacken enthalten ist, ist im Rahmen eines Betriebsanlagenverfahrens auch eine Berechnung des MAK-Werts (maximale Arbeitsplatz-Konzentration) durchzuführen. Wird Xylol in Innenräumen verarbeitet, sind entsprechende Explosionsschutzmaßnahmen umzusetzen. Am Beispiel dieses Stoffes wird deutlich, welch (zurecht) hohen Standards Betriebsanlagenprojekte hinsichtlich Explosionsschutz und Arbeitnehmerschutz zu entsprechen haben. Nur in den seltensten Fällen können diese auf Basis des eigenen Knowhows und ohne Hinzuziehen von technischen Fachkräften bzw. Ingenieurbüros erfüllt werden.

Yokoten

Yokoten ist nicht nur der Name eines Fachmagazins aus dem Bereich Lean Management, sondern bezeichnet auch eine Methode des Wissensmanagements. Konkret stammt der japanische Begriff aus der Toyota-Gruppe und beschreibt die Verteilung und Dokumentation von Wissen darüber, was gut funktioniert und was nicht. Ziel ist es, durch diese Dokumentation von Prozessoptimierungserfahrungen, die Fortschritte eines Unternehmensbereichs auch anderen Bereichen zur Verfügung zu stellen. Als Prozessoptimierer und Betriebsanlagenprofis sind wir bei DRIMAS laufend mit Wissenstransfer und Optimierungserfahrungen beschäftigt, was sich in Betriebsanlagenprojekten häufig als sehr vorteilhaft erweist.

Zeit

Der Zeitfaktor spricht wesentlich für die Vergabe von Betriebsanlagenprojekten an erfahrene Ingenieurbüros. Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir schnell, was ein Projekt für eine möglichst effiziente Umsetzung benötigt und vermeiden typische Fehler, die im laufenden Verfahren viel Zeit kosten. Was für interne Projektmanager/innen oder die Geschäftsführung eine Nebentätigkeit zu den operativen Geschäftsherausforderungen darstellt, ist für uns das operative Geschäft. Die häufigste Zeitverzögerung in DRIMAS-Betriebsanlagenprojekten ist die verzögerte Bereitstellung von Unterlagen durch den Projektauftraggeber. Sind die zur Projektabwicklung notwendigen Unterlagen zeitnah für uns verfügbar, gibt es keinen schnelleren Weg zu Betriebsanlagengenehmigung als über DRIMAS.