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Einladung zum Erstgespräch: Reden Sie doch mal mit uns!

Wer Werkstatt, Lager, Gasthaus oder Verkaufslokal eröffnet oder betreibt, der hat eine Betriebsanlage. Damit verbunden sind unterschiedliche Behördenverfahren – wie Genehmigung, Änderung und wiederkehrende Überprüfung nach § 82b GewO. Kommt man unregelmäßig mit diesen Betriebsanlagenthemen in Kontakt, fühlt man sich schnell von der Anzahl rechtlicher Regelungen überwältigt. Nicht selten werden aussichtsreiche Projekte frühzeitig abgebrochen, weil Unsicherheiten über die tatsächlichen Anforderungen bestehen oder der Umfang des Behördenverfahrens nicht bewältigbar erscheinen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie durch den Paragrafen-Dschungel hindurch zum positiven Bescheid zu begleiten, denn wir lieben Betriebsanlagen. Als ersten Schritt bieten wir ein kostenloses Erstgespräch an.

In 5 Schritten zum positiven Bescheid

Wie unsere neue Betriebsanlagenverfahren-Infobroschüre zeigt, lässt sich der Weg zum positiven Bescheid in 5 Abschnitte gliedern: Projektdefinition, Projektierung, Einreichung bei der zuständigen Behörde, Verhandlung vor Ort und Projektabschluss durch Erhalt eines positiven Bescheids. Bereits bei Projektdefinition und Projektierung werden entscheidende Weichen für das gesamte Verfahren gestellt. Aufgrund unserer Erfahrung und unseres Projektmanagement-Know-How können wir unter anderem folgende Tipps geben:

  • Die Projektdefinition klärt den rechtlichen Rahmen ab. Welche Vorschriften treffen auf mein Projekt tatsächlich zu? Wie kann ich diese am besten erfüllen? Wo gibt es weiteren Planungsbedarf? Werden hier Fehleinschätzung getroffen, kann das im Projektverlauf Zeit, Geld und Nerven kosten. Wenn Sie uns bei einem kostenlosen Erstgespräch von Ihren bisherigen Plänen berichten, können wir Ihnen auf Basis unserer Erfahrung Rückmeldung zu Detailierungsgrad und Planungsprämissen geben. Wir raten dringend von voreiligen Einreichversuchen oder gar Investitionen ab!
  • Binden Sie Anrainer so früh wie möglich in Ihre Pläne ein. Ein proaktives Vorgehen wird sowohl von Anrainern, als auch von Behördenvertretern geschätzt und hat sich stets im Vergleich zur „Wir versuchen erstmal das unbemerkt durchzuboxen!“-Mentalität bewährt.
  • Die Betriebsanlagensprechtage der Bezirkshauptmannschaft dienen der Klärung individueller Fragen. Wir empfehlen sich umfassend vorzubereiten um diesen Termin bestmöglich zu nutzen.
  • Für KMU bietet die WKO Oberösterreich eine attraktive Förderung für Betriebsanlagen-Coaching. Bis zu 600,00 € des Beratungshonorars übernimmt dabei die Wirtschaftskammer.

Eine genehmigte Betriebsanlage ist nach § 82b GewO alle 5 Jahre einer Überprüfung zu unterziehen. Kommen dabei Änderungen zum genehmigen Bestand zu Tage, ist gegebenenfalls eine Änderungsanzeige oder eine Änderungsgenehmigung bei der Behörde einzureichen. Auch dabei unterstützen wir unsere Kunden lösungsorientiert und professionell.

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Einladung zum kostenlosen Erstgespräch

Jedes Betriebsanlagenverfahren ist anders. Unsere Tipps lassen bereits erahnen, warum Sie durch die Begleitung eines erfahrenen Betriebsanlagen-Coach Zeit, Nerven und Geld bei der Umsetzung Ihres Betriebsanlagenprojekts sparen. Für Klein- und Mittelbetriebe wird eine Beratung außerdem durch die WKO OÖ gefördert. Holen Sie sich also individuelle Unterstützung und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch. Wir freuen uns auf Ihr Projekt!

PS.: Wir reden übrigens nicht nur gerne über Betriebsanlagen. Selbstverständlich sprechen wir mit Ihnen auch über Prozessoptimierungs- oder Projektmanagementthemen.