Überprüfungen

Wiederkehrende Überprüfungen wie jene nach § 82b gehören zum gesetzlichen Pflichtprogramm – wir sorgen dafür, dass sie klar, effizient und fristgerecht ablaufen. Mit fachlicher Begleitung und transparenter Dokumentation helfen wir, Risiken frühzeitig zu erkennen und dauerhaft Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.

§ 82b

Überprüfung

Alle 5 oder 6 Jahre müssen genehmigte Betriebsanlagen laut österreichischer Gewerbeordnung überprüft werden – eine gesetzliche Pflicht, die viele Betriebe übersehen. Wer sie ignoriert, riskiert nicht nur Verwaltungsstrafen, sondern auch Probleme mit Versicherungen.
Die Überprüfung muss durch eine fachkundige Person erfolgen. Auch wenn man sich selbst dafür qualifiziert sieht, lohnt sich der Blick von außen: Neutral, professionell – und oft mit Erkenntnissen, die im Betriebsalltag untergehen. Wir sehen § 82b nicht nur als Pflicht, sondern als sinnvolle Investition in Sicherheit, Klarheit und Zukunftsfähigkeit.
Abbildung eines Gewerbebuches – Symbolbild für die wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen gemäß § 82b Gewerbeordnung.

Klarheit gewinnen

Die Prüfung schafft Transparenz über den Zustand Ihrer Anlage – technisch, organisatorisch und rechtlich.

Risiken minimieren

Mängel oder Unsicherheiten werden früh erkannt, bevor sie zu Störungen, Unfällen oder Haftung führen.

Rechtssicherheit schaffen

Die Einhaltung gesetzlicher Pflichten schützt vor Strafen und stärkt Ihre Position gegenüber Behörden und Versicherungen.