§ 82b Überprüfung
Wiederkehrende Überprüfungen wie jene nach § 82b gehören zum gesetzlichen Pflichtprogramm.
Wir sorgen dafür, dass sie klar, effizient und fristgerecht ablaufen. Mit fachlicher Begleitung und transparenter Dokumentation helfen wir, Risiken frühzeitig zu erkennen und dauerhaft Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.
Gesetzeskonform & nachvollziehbar
Praktikable Lösungen für den Betrieb
Klarer Prüfbericht & Maßnahmenempfehlungen
Klarheit gewinnen
Die Prüfung schafft Transparenz über den technischen, organisatorischen und rechtlichen Zustand Ihrer Anlage. Wir prüfen umfassend und entdecken Schwachstellen, die im Alltag oft übersehen werden.
Risiken minimieren
Mängel und Unsicherheiten werden früh erkannt – bevor es zu Störungen, Unfällen oder Haftungsproblemen kommt. Unsere Erfahrung hilft, Risiken zu beseitigen und teure Ausfälle zu vermeiden.
Rechtssicherheit schaffen
Die Einhaltung gesetzlicher Pflichten schützt vor Strafen und sichert Ihren Versicherungsschutz. Wir sorgen für lückenlose Dokumentation und stärken Ihre Position gegenüber Behörden und Versicherungen.
§ 82b
Überprüfung
Sicherheit, Klarheit und Rechtskonformität für Ihre Betriebsanlage
Alle 5 bzw. 6 Jahre müssen genehmigte Betriebsanlagen laut österreichischer Gewerbeordnung überprüft werden – eine gesetzliche Pflicht, die viele Betriebe übersehen. Wer sie ignoriert, riskiert nicht nur Verwaltungsstrafen, sondern auch gravierende Probleme mit Versicherungen.
Die Überprüfung muss durch eine fachkundige Person erfolgen. Auch wenn Sie sich selbst dafür qualifiziert sehen, lohnt sich der Blick von außen: neutral, professionell und mit Erfahrung aus der Praxis. Oft entdecken wir Punkte, die im Betriebsalltag untergehen – und die im Ernstfall teuer werden können.
Wir sehen die § 82b-Überprüfung nicht nur als Pflicht, sondern als Investition in Sicherheit, Klarheit und Zukunftsfähigkeit. Mit unserer Expertise im Bereich Betriebsanlagengenehmigungen, Arbeitnehmerschutz und Maschinensicherheit bieten wir Ihnen mehr als eine reine Kontrolle: Wir schaffen Transparenz, minimieren Risiken und sichern Ihre Rechtsposition.
Der Weg durch Ihre § 82b-Überprüfung
01
Aktenstudium und Systematisierung
02
ggf. Einsichtnahme in historische Akten bei der Behörde
03
Vorbereitung des Überprüfungsablaufs mit Begehung und Nachbesprechung
04
Überprüfungsbegehung und Dokumentation
05
Beschreibung und Dokumentation von Abweichungen, die auf nicht genehmigungspflichtigen Änderungen beruhen
06
Ausfertigung des Gutachtens samt Dokumentation als Anhang
Häufige Fragen aus der Praxis
Fragen und Antworten zum Thema § 82b Überprüfung.
Wofür brauche ich eine § 82b Überprüfung?
Was wird überprüft?
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Es gilt der angeführte Haftungsausschluss.
Die Zahlen sprechen für sich – Warum § 82b-Überprüfungen unverzichtbar sind
Viele Betriebe glauben: „Wir werden eh nicht kontrolliert.“ Die Realität sieht anders aus:
2023 führte die Arbeitsinspektion 52.253 Kontrollen durch. Bei fast jeder zweiten Kontrolle (49,5%) wurden Gesetzesübertretungen festgestellt. Insgesamt gab es 101.923 Verstöße, davon über 92 % im technischen und arbeitshygienischen Arbeitnehmerschutz – genau die Bereiche, die § 82b betrifft.
Prüfpflichten standen bei 19.560 Kontrollen im Fokus, mit 13.388 dokumentierten Übertretungen. Das bedeutet: Fast 70 % der Kontrollen mit Prüfpflichten führten zu Beanstandungen.
Fazit: Kontrollen sind häufig, Verstöße die Regel. Wer die § 82b Überprüfung laut GewO ignoriert, riskiert teure Konsequenzen.
Quelle: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/taetigkeitsberichte
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion 2023
Förderung für die § 82b Überprüfung von Betriebsanlagen
Für die gesetzlich vorgeschriebene §82b‑Überprüfung Ihrer Betriebsanlage stehen in einigen Bundesländern Fördermodelle zur Verfügung. Unternehmen können sich die Beratungsleistung, abhängig vom Bundesland, finanziell fördern lassen. Grundlage ist die wiederkehrende Überprüfung gemäß §82b GewO.
DRIMAS ist als Berater in Oberösterreich, Niederösterreich und der Steiermark gelistet – unsere Leistungen sind damit in allen drei Bundesländern förderfähig.
Oberösterreich: 75 % Zuschuss, max. 750 €.
➡ Zur Förderseite der WKO OÖ (Antrag & Selbstcheck)
Niederösterreich: Pauschale Kurzberatung, stundenabhängige Schwerpunktberatung. ➡ Zur Förderseite der WKO NÖ
Steiermark: 75 % Zuschuss, max. 1.200 €.
➡ Zur Förderseite der WKO STMK
Unsere Qualifikation
DRIMAS ist ein zertifiziertes technisches Ingenieurbüro für Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen. Dank unserer über 10-jährigen Erfahrung als Ingenieurbüro verfügen wir über umfassendes Wissen in den Bereichen Betriebsanlagen-Genehmigungen, behördliche Verfahren und Sicherheitsüberprüfungen. Damit garantieren wir Ihnen rechtskonforme Lösungen und höchste Qualität.