Alle 5 bzw. 6 Jahre müssen genehmigte Betriebsanlagen laut österreichischer Gewerbeordnung überprüft werden – eine gesetzliche Pflicht, die viele Betriebe übersehen. Wer sie ignoriert, riskiert nicht nur Verwaltungsstrafen, sondern auch gravierende Probleme mit Versicherungen.
Die Überprüfung muss durch eine fachkundige Person erfolgen. Auch wenn Sie sich selbst dafür qualifiziert sehen, lohnt sich der Blick von außen: neutral, professionell und mit Erfahrung aus der Praxis. Oft entdecken wir Punkte, die im Betriebsalltag untergehen – und die im Ernstfall teuer werden können.
Wir sehen die § 82b-Überprüfung nicht nur als Pflicht, sondern als Investition in Sicherheit, Klarheit und Zukunftsfähigkeit. Mit unserer Expertise im Bereich Betriebsanlagengenehmigungen, Arbeitnehmerschutz und Maschinensicherheit bieten wir Ihnen mehr als eine reine Kontrolle: Wir schaffen Transparenz, minimieren Risiken und sichern Ihre Rechtsposition.