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Was, warum, wer und wie?

§ 82b Überprüfung der Gewerbeordnung

Die § 82b Überprüfung der österreichischen Gewerbeordnung  gehört für uns zum beruflichen Alltag. In vielen Unternehmen ist diese gesetzliche Anforderung aber mit zahlreichen Fragenzeichen und großer Unsicherheit verbunden. Wir klären in diesem Artikel die wichtigsten Fragen und zeigen, warum das „notwendige Übel“ eigentlich eine große Chance ist.

Was?

Jede genehmigte Betriebsanlage ist gemäß § 82b der österreichischen Gewerbeordnung im Abstand von fünf (bei vereinfachtem Verfahren sechs) Jahren einer wiederkehrenden Überprüfung zu unterziehen. Diese als „82b Überprüfung“ bekannte Aufgabe trifft also auf nahezu alle Unternehmen in Gewerbe, Handwerk und Gastronomie zu. Diese wiederkehrende Überprüfung wird vielfach als lästige Pflicht empfunden und eher widerwillig durchgeführt. Unserer Meinung nach eine verpasste Chance! Denn die gesetzliche Pflicht lässt sich, mit dem richtigen Zugang, in eine Reflexion altgedienter und selten hinterfragter Arbeitsweisen im Unternehmen wandeln. Sie erfüllt so nicht nur die gesetzliche Pflicht, sondern bietet einen echten Mehrwert für das Unternehmen. Gerade jene unproduktiven Handlungsweisen, die sich schleichend im Trubel des Tagesgeschäfts festgesetzt haben, werden dadurch sichtbar und aus blinden Flecken können effiziente Routinen entstehen. Da sich für derartige Tätigkeiten im operativen Geschäft selten Zeitfenster finden, ist die § 82b Überprüfung die ideale Gelegenheit zumindest alle fünf Jahre Betriebssubstanz und Arbeitsweise zu reflektieren.

Warum?

Mit der Überprüfung §82b GewO verfolgt der Gesetzgeber Schutzziele im öffentlichen Interesse und personenbezogene Schutzziele. Insbesondere der Schutz von Arbeitnehmern, Nachbarn und Unternehmern, aber auch der Betriebssubstanz – beispielsweise Maschinen und Gebäude – werden durch die Überprüfung von Brandschutzanforderungen, der elektrischen Anlage, der Fluchtwegsituation und vielem mehr sichergestellt.

Wer?

Grundsätzlich muss die Überprüfung laut Gesetz von einer „fachkundigen“ Person durchgeführt werden. Sie kann daher auch vom fachkundigen Unternehmer selbst durchgeführt werden. Gerade wenn die Überprüfung aber auch der Vorbeugung oder Aufarbeitung von Betriebsblindheit dienen soll, ist eine Vergabe an externe Fachleute, idealerweise mit Kenntnissen hinsichtlich Prozessoptimierung, zu empfehlen.

Wie?

Auf Basis unserer Erfahrungen empfehlen wir folgende Vorgehensweise:

  1. Studium aller Unterlagen: Sowohl die Betriebsanlagengenehmigung, als auch allfällige Änderungsbescheide samt Verhandlungsschriften und Einreichprojekten sind zu studieren.
  2. Für die Verfügbarkeit aller notwendigen Dokumente ist oftmals eine Akteneinsicht bei Behörden
  3. Auf das Studium der lückenlosen Unterlagen folgt die Erstellung eines Bescheid- und Auflagenverzeichnisses.
  4. Bei einer Überprüfungsbegehung mit Fotodokumentation wird das erstellte Verzeichnis Schritt für Schritt überprüft. Zu kontrollieren sind insbesondere Gefahren wie Lärm, Staub, Erschütterung oder gefährliche Stoffe. Elektrische Anlagen, Feuerlöscher und Arbeitsmittel sind ebenso zu überprüfen wie der bauliche Bestand oder die Aufstellung der Maschinen, kurz, die genehmigten Einreichprojekte.
  5. Anschließend ist ein Protokoll (Was hat wer mit welchem Ergebnis geprüft?) samt Prüfgutachten zu erstellen und zu unterschreiben. Etwaige Überprüfungsbefunde von Fremdfirmen sind beizulegen.
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ACHTUNG! Ergeben sich zwischen dem genehmigten Bestand und den tatsächlichen Gegebenheiten Abweichungen, so ist – je nach deren Ausmaß – eine Änderungsanzeige oder eine Änderungsgenehmigung einzureichen. Wir helfen in beiden Fällen weiter oder nehmen Ihnen die gesamte Überprüfung ab.

Eine Vielzahl der Unternehmen ist sich der gesetzlichen Verpflichtung zur Überprüfung nach § 82b GewO nicht bewusst. Diese Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Strafen. Neben einem finanziellen Risiko in Form von Verwaltungsübertretungen besteht ein hohes Risiko in der Schadloshaltung von Versicherungen im Falle von Brand, Unglück oder Arbeitsunfällen. Dementsprechend ist eine gesetzeskonforme Überprüfung gemäß §82b GewO aus Gründen der Rechtssicherheit dringend zu empfehlen!

Welche Verordnungen oder Gesetzesänderungen konkret zu überprüfen sind, ist stets einzelfallabhängig. Wir stehen Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite. Melden Sie sich unter [email protected] oder +43 699 16 601 702 und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch mit uns. Wir lieben Betriebsanlagen.