Alle 5 oder 6 Jahre müssen genehmigte Betriebsanlagen laut österreichischer Gewerbeordnung überprüft werden – eine gesetzliche Pflicht, die viele Betriebe übersehen. Wer sie ignoriert, riskiert nicht nur Verwaltungsstrafen, sondern auch Probleme mit Versicherungen.
Die Überprüfung muss durch eine fachkundige Person erfolgen. Auch wenn man sich selbst dafür qualifiziert sieht, lohnt sich der Blick von außen: Neutral, professionell – und oft mit Erkenntnissen, die im Betriebsalltag untergehen. Wir sehen § 82b nicht nur als Pflicht, sondern als sinnvolle Investition in Sicherheit, Klarheit und Zukunftsfähigkeit.