Betriebsanlagen

Planung, Genehmigung und Optimierung
Ob Neubau, Erweiterung oder Optimierung bestehender Anlagen – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen für eine effiziente und rechtskonforme Umsetzung Ihrer Betriebsanlagenprojekte.

Genehmigungen

Egal ob Neubau oder Änderung – behördliche Verfahren sind Teil des Projekts. DRIMAS begleitet Sie Schritt für Schritt und sorgt dafür, dass alles korrekt, vollständig und fristgerecht eingereicht wird.

Souverän durch das Verfahren

Behördliche Verfahren sind oft mit Unsicherheit und Druck verbunden – besonders, wenn viel am Spiel steht. Wir bringen Ruhe und Objektivität in den Prozess, übernehmen die Kommunikation mit Behörden, Nachbarn und allen Beteiligten, und sorgen dafür, dass Ihre Anliegen klar, sachlich und auf Augenhöhe behandelt werden.

50 % schnellere Genehmigung

Dank unserer Erfahrung wissen wir genau, was Behörden erwarten. Unsere Unterlagen sind von Anfang an vollständig, fachlich korrekt und klar aufgebaut – das spart Zeit und verhindert unnötige Rückfragen oder Nachbesserungen. Jede Woche zählt – wir helfen Ihnen, Ihre Genehmigung deutlich schneller in Händen zu halten.

Zukunftssicher genehmigt

Ein schneller Bescheid bringt wenig, wenn er später zur Hürde wird. Was im Verfahren einen raschen Abschluss verspricht, kann im laufenden Betrieb zu Einschränkungen, Auflagen oder unnötigen Kosten führen. Deshalb denken wir weiter: Wir prüfen jede Entscheidung im Hinblick auf Zukunftssicherheit, Erweiterungsmöglichkeiten und rechtliche Stabilität.

Technische Auslegungen

Wir erstellen die fachlichen Unterlagen, die Sie für einen sicheren und gut organisierten Betrieb brauchen – klar strukturiert, verständlich formuliert und technisch auf den Punkt gebracht. Als Einzelleistung oder Teil eines größeren Projekts.
Drimas erstellt umfassende Sicherheitskonzepte mit Brandschutzplanung, Explosionsschutz, Abfallwirtschaftskonzept, Maschinensicherheit und Arbeitnehmerschutz für Betriebsanlagen
Brandschutz
Pläne und Konzepte
Explosionsschutz
Konzepte und Dokumente
Abfallwirtschaft
Konzepte
Arbeitnehmerschutz
Auslegungen wie zB. Fluchtwege
Maschinensicherheit
Auslegungen und Konzepte

Überprüfung § 82b Gewerbeordnung

Alle 5 oder 6 Jahre müssen genehmigte Betriebsanlagen laut österreichischer Gewerbeordnung überprüft werden – eine gesetzliche Pflicht, die viele Betriebe übersehen. Wer sie ignoriert, riskiert nicht nur Verwaltungsstrafen, sondern auch Probleme mit Versicherungen.
Die Überprüfung muss durch eine fachkundige Person erfolgen. Auch wenn man sich selbst dafür qualifiziert sieht, lohnt sich der Blick von außen: Neutral, professionell – und oft mit Erkenntnissen, die im Betriebsalltag untergehen. Wir sehen § 82b nicht nur als Pflicht, sondern als sinnvolle Investition in Sicherheit, Klarheit und Zukunftsfähigkeit.
Regelmäßige Überprüfung gemäß § 82b GewO – durchgeführt durch das Ingenieurbüro DRIMAS